Rücktrittsrecht

Rücktrittsbelehrung

Rücktrittsrecht des Verbrauchers gemäß §§ 5e ff Konsumentenschutzgesetz (KSchG):

1. Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist:

1.1 Der Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), somit eine Person, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag. oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

1.2 Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

1.3 Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.

1.4 Für den Fall, dass der Unternehmer seinen Informationspflichten nach dem KSchG nicht nachkommt, verlängert sich die Rücktrittsfrist auf drei Monate ab den in 1.3 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten jedoch verspätet inner- halb dieses Zeitraums nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die Frist von 14 Werktagen zur Ausübung des Rücktrittsrechts zu laufen.

1.5 Der Rücktritt ist schriftlich (Brief, E-Mail, Telefax) zu richten an:

CrosLake
Mag. Bernhard Winklehner
Moosgasse 38e
A-6065 Thaur
Österreich
E-Mail: bernhard@croslake.com
Fax: +43 5223 493 494 40

1.6 Nur unbenutzte Waren in Orginalverpackung werden zurückgenommen.

2. Rücktrittsfolgen und Kostentragung:

2.1 Macht der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, sind die bereits empfangenen Leistungen Zug um Zug zurückzustellen.

2.2 Der Unternehmer hat die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen.

2.3 Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen, wobei die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen ist.

(1) Im Falle eines Widerrufs hat der Kunde das Recht, die bestellte Ware auf ihre Beschaffenheit, ihre Eigenschaften und ihre Funktionsweise in einem Umfang zu prüfen, wie es ihm auch bei einem Kauf in einem Ladengeschäft möglich und üblich wäre. Dieses Prüfungsrecht umfasst beispielsweise das Auspacken, die Begutachtung und das einmalige, kurze Ausprobieren des Produkts, um dessen grundlegende Funktion sicherzustellen.

(2) Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Eine über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung, die zu Gebrauchsspuren, Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen führt und die Wiederverkäuflichkeit als Neuware beeinträchtigt oder unmöglich macht, verpflichtet den Kunden zum Wertersatz.

(3) Beispiele für einen nicht notwendigen Umgang sind insbesondere: * Die regelmäßige oder intensive Nutzung eines Sportgerätes über mehrere Tage. Das Zuwasserlassen und die aktive Nutzung eines Wasser-Sportgerätes (z.B. Stand-Up-Paddle-Board) auf einem Gewässer, da dies typischerweise zu Gebrauchsspuren (z.B. Kratzer am Board, Abrieb an der Finne) führt, die den Wert der Ware mindern. * Das Verursachen von Kratzern oder anderen optischen Mängeln. * Die Entstehung von permanenten Verschmutzungen oder Schweißspuren.

(4) Die Höhe des Wertersatzes bemisst sich nach der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Zeitwert der zurückgesendeten Ware, der durch die übermäßige Nutzung gemindert wurde. Im Falle eines erheblichen Wertverlustes, der die Ware für uns unverkäuflich macht, kann der Wertersatz bis zur Höhe des vollen Kaufpreises betragen. Wir behalten uns das Recht vor, den festgestellten Wertersatz direkt von dem zurückzuerstattenden Kaufpreis einzubehalten.

2.4 Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung für Warenrücksendungen trägt der Käufer.

Ende der Rücktrittsbelehrung

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